Häufig gefragte Kakadu-Fragen 🤔

  • Nein, das wäre rechtswidrig (§ 551 Abs. 1 BGB).

  • Nein, die Kautionszahlung muss vertraglich vereinbart sein.

  • Besser nicht. Das könnte als Mietminderung ausgelegt werden und zu Problemen führen.