Häufig gefragte Kakadu-Fragen 🤔
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Nein, das wäre rechtswidrig (§ 551 Abs. 1 BGB).
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Nein, die Kautionszahlung muss vertraglich vereinbart sein.
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Besser nicht. Das könnte als Mietminderung ausgelegt werden und zu Problemen führen.